Die dringend notwendige Abschaffung des Bundeskanzlers und seines Hofstaats

Die Forderung ist ernst gemeint. Wir haben gerade wieder eine Wahl der Abgeordneten zum Bundestag hinter uns, von denen sich nach einem beispiellosen Machtkampf von Lügen und Täuschungen ein Parteienvertreter zum neuen Bundeskanzler hat wählen lassen. Sicher, die Vorgänge sind vielfach scharf kritisiert worden, aber Existenz und Herrschaftskompetenz eines Kanzlers und seiner Minister als solche werden von kaum jemandem infrage gestellt. Eine solche Regierung ist eine so tief gewohnte, selbstverständliche Einrichtung auch eines demokratisch genannten Staates, dass man sich das gar nicht anders vorstellen kann. – Doch wie unterscheidet sie sich von der Herrschaft eines Monarchen mit seinem Hofstaat? 

Natürlich war es eine demokratische Errungenschaft, als der absolute Monarch in seiner unbeschränkten Macht durch eine Verfassung beschränkt wurde und seine Macht mit einem Parlament teilen musste. Aber es war noch keine Demokratie. Dieser konstitutionelle Monarch herrschte ja weiter – wenn auch an Verfassung und die Gesetze des Parlaments gebunden – mit den von ihm ernannten Ministern seines Hofstaates über das Volk. Er gab den Menschen weitgehend vor, wie sie in allen Lebensbereichen zu handeln haben.

Doch das Streben der Menschen nach Freiheit und Demokratie ließ nicht locker. Sie empfanden, dass heute alle Menschen gleich und frei sind, und es eine Anmaßung ist, wenn sich noch immer Einzelne aus Tradition über alle anderen erheben und ihnen von oben vorschreiben, wie sie zu leben und zu handeln haben. Man wollte mindestens mitbestimmen, nicht nur beim Entstehen der Gesetze, sondern auch bei der Regierung, und man wollte sie auch wieder davonjagen können. So wurde der Herrscher kraft Erbfolge abgeschafft und die Republik eingeführt.

Die verkappte Monarchie

Doch dass es noch immer neben den notwendigen Gesetzen zum Schutz der körperlichen, seelischen und geistigen Integrität und Sicherheit der Bürger, die das Recht ausmachen, auch Gesetze für das rechte Handeln in der Wirtschaft und in der Kultur mit dem Bildungswesen geben müsse, konnte man sich nicht anders vorstellen. So trat in der Republik an die Stelle des Monarchen der gewählte Präsident, wie in Frankreich, den USA und auch Russland z.B., der seine Minister bestimmt und auch der höchste Repräsentant des Staates nach außen ist. Seine Macht ist aber im Grunde die gleiche geblieben wie die des konstitutionellen Monarchen, nur dass er vom Volk gewählt wird und anders heißt. Frankreich insbesondere ist dem Wesen nach noch immer eine zentral gelenkte konstitutionelle „Monarchie“.

Im heutigen Deutschland teilt sich das Amt des Königs auf in den Bundeskanzler, der seine Minister auch aus dem parteipolitischen „Hofstaat“ ernennt, und den Bundespräsidenten, der den höchsten Repräsentanten des Staates nach außen darstellt, aber selbst keinerlei Macht hat; er ist eine Art „Begrüßungs-August“ für hohe Staatsgäste und machtlose „Kühlerhauben-Figur der Staatskarosse“, die von anderen gesteuert wird. Seine einzige „Macht“ liegt in seinen Worten und Appellen, und er kann einem Gesetz seine notwendige Unterschrift versagen, wenn er verfassungsrechtliche Bedenken hat.

Der Unterschied der „demokratischen Republik“ zur konstitutionellen Monarchie besteht allein darin, dass die Bürger ihre Abgeordneten und durch diese ihre Herrscher immer wieder neu wählen können. Dies wird als eine demokratische Mitbestimmung suggeriert. So wird jede Wahl der Abgeordneten, deren parteipolitische Zusammensetzung zugleich den Bundeskanzler vorbestimmt, in den Medien als ein Hochfest der Demokratie zelebriert. Doch die Herrschaft Einzelner über alle anderen bleibt auch dann eine Herrschaft, wenn man sich die Herrscher wählen kann. Die Wahl ist de facto ein mediales Fest des Systems über die erneute Befestigung der Herrschaft eines verkappten (konstitutionellen) Monarchen mit seinem Hofstaat über das Volk. „Im Wahllokal kriecht das Volk den Politikern zu Kreuze.“ (Thomas Böhm)

Man kann hier nicht einwenden, die gewählten Abgeordneten des Volkes seien ja das oberste Organ, das den Kanzler wähle und dem er auch verantwortlich sei. Durch das Parteiensystem sind Legislative und Exekutive in der Hand einer Partei oder Parteien-Koalition, die Gewaltenteilung ist dadurch aufgehoben. Die Parteispitzen haben das Sagen, sie übernehmen die wirkmächtige Regierung und bereiten in ihren riesigen Ministerien nach ihren Wünschen die Gesetzentwürfe vor, welche die unteren Genossen im Parlament zu „beschließen“ haben. Die Dominanz in diesem System hat eindeutig der Kanzler mit seinen gefügigen Ministern.

Das Demokratie zu nennen, ist eine raffinierte Verschleierung der wirklichen Verhältnisse. Nach der Wahl der Abgeordneten haben die Bürger keinerlei Einfluss mehr auf deren Entscheidungen. Sie haben ihre Stimme im wahrsten Sinne für 4 – 5 Jahre abgegeben, in der Wahl-Urne begraben. Die Gewählten können nun – vielfach durch falsche Versprechungen, Lügen und Täuschungen an die Macht gekommen – machen, was sie wollen. Und sie tun es auch, wie wir inzwischen wieder drastisch vorgeführt bekommen.

Abschottung vom Souverän

Die herrschende Schicht hat sich vollkommen vom Volk, dem Souverän, abgeschottet. Das zeigt sich schon darin, worauf Henry Mattheß hinweist 1a, dass die herrschende Parteien-Kaste das Grundgesetz jederzeit durch das Parlament nach eigenem Belieben ändern kann, das Volk aber weder ein Initiativrecht zur Änderung des Grundgesetzes hat, noch seine Zustimmung vorgeschrieben ist.
Ein Volk jedoch, das keine direkte Verfügungsgewalt über seine Verfassung hat, ist nicht souverän. In einer wirklichen Demokratie müssen Grundgesetzänderungen auch aus dem Volk heraus einleitbar sein und immer zwingend von diesem bestätigt werden, bevor sie Rechtskraft erlangen können.“

Es bestehe keine volle Volkssouveränität, wenn die Macht nur am Wahltag bei den Wählern liege und schon am nächsten Tag wieder ausschließlich bei den Parlamentsabgeordneten der Parteien.
„Abgeordnete werden so mit der Wahl machtpolitisch zu Übergeordneten ihrer Wähler erhoben, obwohl sie nur deren Angestellte sind.“

Die „GemeinWohlLobby – Bürgerinitiative der Zukunft“ ergänzt:
–  „Wenn ein Volk bei wichtigen Entscheidungen nicht gefragt wird und nicht mitbestimmen kann, ist das Volk nicht der Souverän.
–  Wenn das Selbstbestimmungsrecht nur auf Wahlen begrenzt wird, ist das Volk nicht der Souverän.
–  Wenn ein Volk nach einer Wahl vier Jahre jedoch zum Zuschauen verurteilt ist, weil es über keinerlei Verfahren verfügt, z. B. die Regierenden auch vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen, ist das Volk nicht der Souverän.“

Sie hat daher einen Antrag auf ein Referendum zur Volksgesetzgebung an die Fraktionen des Bundestages gesandt. Es soll ein Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung durch ein Referendum beschlossen werden, das den Ablauf regelt.1b     

Eine solche zusätzliche direkte Demokratie durch Volksabstimmungen wäre ein wichtiger erster Schritt, der die heutige Macht der Regierung wesentlich einschränken würde. Aber das Ziel der Selbstbestimmung des Einzelnen wäre auch damit noch nicht voll erreicht.

Freiheit und Selbstbestimmung

 Im Grundgesetz sind Jedem Freiheitsrechte garantiert, die von den Vertretern des herrschenden Systems in ihrer begrifflichen Bedeutung überhaupt nicht vollständig ernstgenommen werden. In Art. 1 steht die Unantastbarkeit der Würde des Menschen als unmittelbar geltendes Recht, und alle nachfolgenden Grundrechte sind Konkretisierungen der Würde des Menschen und machen sie aus. Wenn Art. 2 das grundsätzliche Recht jedes Einzelnen auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit konstatiert, wird damit vorausgesetzt, dass jeder Mündige aus eigener Erkenntnisfähigkeit auch dazu imstande ist, ohne dass ihm ein anderer wie ein Vormund vorschreiben müsste, was er tun soll. Das ist also ein wesentlicher Kern seiner Menschenwürde.

Man kann es nicht oft genug geltend machen: Führende Staatsrechtler wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Josef Wintrich beschreiben die Würde des Menschen daher wie folgt:
„Die Würde des Menschen besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Selbstbewusstsein und Freiheit sich selbst zu bestimmen, sich zu gestalten und sich in der Umwelt auszuwirken.“
Jeder Mensch aber kann sich und sein Leben deshalb selbst bestimmen, weil er eine eigene originäre Erkenntnisfähigkeit hat, in der er zum Bewusstsein der Welt und seiner selbst kommen kann. Darin sind heute alle Menschen gleich. Es steht kein anderer über dem einzelnen Menschen. Und ich wiederhole, was ich in einem vorigen Artikel geschrieben habe:

„Maßt sich einer an, aus seiner Erkenntnis einem anderen mündigen Menschen vorzuschreiben, was er tun soll, erhebt er sich über ihn und missachtet und verletzt zutiefst dessen Würde. Er behandelt ihn nicht als ein sich selbst bestimmendes Subjekt, sondern degradiert ihn zum Objekt seines Willens, wie er es mit Tieren gewohnt ist, d.h. er macht ihn sich untertan. Diese Anmaßung und fundamentale Grundrechtsverletzung begehen die Herrschenden in den heutigen „demokratischen“ Staaten noch immer.
Sie bestimmen, welche Erkenntnisse über das Klima die richtigen seien, wie die Menschen heizen müssen, wie sie vor Infektionen zu schützen sind, wie sie in den Schulen zu unterrichten sind, wann sie gegen wen in den Krieg ziehen, also ihr Leben für die Herrschenden opfern müssen und auch, welche und wieviel Menschen aus fremden Kulturen sich in Deutschland unter Verdrängung des eigenen Volkes ansiedeln dürfen. Der Souverän hat nichts zu sagen. Und da inzwischen zu viele aufmucken, wird auch die Meinungsfreiheit, das existenzielle Grundrecht der Demokratie, immer mehr eingeschränkt.“ 1

Das heißt, die verkappte konstitutionelle Monarchie geht zunehmend wieder in eine absolute Monarchie, d.h. aber heute in eine totalitäre Diktatur über, ohne dass der „Souverän“ selbst dies innerhalb des „demokratischen Systems“ verhindern könnte.

Geschichtliche Entwicklung

Fähigkeit und Bedürfnis des einzelnen Menschen nach Selbstbestimmung und Freiheit sind das bisherige Ergebnis der geschichtlichen Menschheitsentwicklung. Wir sehen, wie sich der Einzelne immer mehr aus den ihm übergeordneten blutsgebundenen Gemeinschaften der Familie, Sippe, des Stammes oder Volkes herausentwickelt, um über die Gestaltung seines Lebens und des Zusammenlebens mit den anderen aus eigener Erkenntnis selbst zu entscheiden. Im antiken Griechenland lösten sich die Menschen immer mehr aus den hierarchischen Strukturen der alten Theokratien, wie sie noch in Ägypten, Chaldäa und Babylonien geherrscht hatten. Und Griechenland wurde der Ausgangspunkt der demokratischen Bestrebungen der Mitbestimmung des Menschen in allen öffentlichen Angelegenheiten.

Der stärkste Impuls für das Loslösen der Individualität von den Blutszusammenhängen ging und geht dann vom Christentum aus. Christus selbst spricht es radikal aus:
„Wenn jemand zu mir kommt und sich nicht frei machen kann von seinem Vater und seiner Mutter, von seinem Weibe und seinen Kindern, von Brüdern und Schwestern, ja sogar von seiner eigenen Seele, der kann nicht mein Jünger sein.“ (Lukas 14, 25-26)

Er gibt ein Bild für die Kollektive, denen der Mensch noch untergeordnet ist. Aus allen Bindungen soll sich der Mensch lösen, ja auch von dem, was er durch sie bisher seelisch geworden ist. Er muss sich zu seinem innersten Wesen erheben, seiner geistigen Individualität, seinem Ich, das rein menschlich ist, in dem er mit allen Menschen gleich und brüderlich verbunden ist und in dem er sich durch die Erkenntnis von allen Bindungen frei machen kann. „Ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh. 8, 32)

Wenn es eine göttliche Lenkung der Menschheits-Entwicklung gibt, wie es sinnvoll nicht anders sein kann, dann kommt sie in der Menschwerdung des Sohnes Gottes sichtbar zum Ausdruck. Er impulsiert den Menschen mit neuen Kräften und Idealen, die von ihm ausströmen und ihn auf das vorgesehene Ziel hin weiterführen – wenn er sie aufnimmt. Die freie, sich selbst bestimmende Individualität ist ein Ziel der Menschheitsentwicklung. Aber verwirklichen kann sie nur jeder selbst.

So formulierte Rudolf Steiner bereits in seinen frühen Aufsätzen:
„Die Menschheit strebt im Anfange der Kulturzustände nach Entstehung sozialer Verbände; dem Interesse dieser Verbände wird zunächst das Interesse des Individuums geopfert; die weitere Entwicklung führt zur Befreiung des Individuums von dem Interesse der Verbände und zur freien Entfaltung der Bedürfnisse und Kräfte des Einzelnen.“ 2

Doch dazu muss die soziale Gemeinschaft und Ordnung eine Hilfe und kein Hindernis sein. War in der Vergangenheit der Einzelne der Gemeinschaft untergeordnet und hatte ihr und ihrem Wohlergehen zu dienen, so muss heute die Gemeinschaft dem Einzelnen untergeordnet sein und seiner Entwicklung zu Freiheit und Selbstbestimmung dienen.

Das Entwicklungshindernis

Das bedeutet, dass es heute kein rechtmäßiges Kollektiv einer Nation mehr gibt, in dem die dort versammelten Menschen von einem verkappten Monarchen und seinem ministeriellen Hofstaat geführt und ihr Leben bestimmt werden könnte.
Die Nation als Kollektiv hat sich in lauter freie Individualitäten aufgelöst, die sich und ihr Zusammenleben selbst bestimmen wollen.
Eine solche Regierung – ob durch ein Parlament gestützt oder nicht – ist die Anmaßung weniger, sich über die anderen zu erheben und sie ihrem Willen zu unterwerfen, ihnen von oben eine staatlich organisierte Bildung, eine bestimmte Wirtschaftsordnung, digitales Geld mit schleichender Abschaffung des Bargeldes oder bestimmte Gesundheitsvorschriften im Interesse der Pharma-Industrie etc. etc. zu verordnen.

Von der Nation als politische Willensgemeinschaft ist das Volk zu unterscheiden. Das Volk liegt der Nation zugrunde, ist aber ein kultureller Begriff, der die gewachsene Gemeinschaft einer ganz bestimmten gemeinsamen Sprache, Wissenschafts-, Kunst- und Lebensweise bezeichnet. Diese wird prinzipiell immer nur von einzelnen Individualitäten hervorgebracht und vertreten und kann nicht von Führern der staatlich gefassten Nation autoritativ für alle geltend gemacht werden. Diese haben Kultur und Wirtschaft zumeist nur für ihre nationalen politischen Ziele instrumentalisiert und missbraucht.

Eine Regierung, welche nun auch die Interessen oder den Willen der hohl gewordenen Nation zu formulieren und gegenüber dem Ausland zu vertreten vorgibt, macht in Wahrheit ihren eigenen Willen zum maßgebenden für alle freien Individualitäten und führt sie nach ihren Interessen in freundschaftliche Beziehungen zu anderen Völkern oder in Kriege. Welch eine Hybris! Es ist die verruchte Anmaßung Einzelner, über Existenz und Schicksal der freien Individualitäten eines ganzen Volkes zu entscheiden.

Eine Regierung von Menschen über Menschen ist in einer Demokratie freier Individualitäten die Usurpation einer Macht, die ihr nicht mehr zusteht. Denn Macht macht untertan.
Eine Regierung ist das größte Entwicklungs-Hindernis des Menschen zur freien Individualität, ein übrig gebliebenes Instrument der Macht, das heute Tyrannei bedeutet. Und es wird täuschend als „unsere Demokratie“ verkauft. Wir erleben es gegenwärtig hautnah.

Die soziale Ordnung freier Individualitäten

Wenn für eine Gemeinschaft freier, sich selbst bestimmender Menschen Anordnungen von oben auszuschließen sind, bleibt als soziales Gestaltungsprinzip nur die wechselseitige Vereinbarung, die freie Übereinkunft, der Vertrag. Man kann auch sagen: An die Stelle der Verwaltung von oben, der vertikalen Direktive, tritt die Selbstverwaltung, die horizontale Vereinbarung der Gleichen.

Rudolf Steiner hat darauf bereits Anfang des 20. Jahrhunderts mit der Idee der „Dreigliederung des sozialen Organismus“ hingewiesen. Er forderte, dass das Wirtschafts- und das Geistesleben mit dem Erziehungs- und Gesundheitswesen ganz aus dem regelnden Einfluss des heutigen Staates herausgelöst und unter die Selbstverwaltung der dort fachkundig tätigen Menschen gestellt werden müssten. Der Staat müsse ein reiner Rechtsorganismus sein, in dem alle mündigen Menschen bzw. ihre Abgeordneten im Parlament die notwendigen Gesetze zum Schutz der körperlichen, seelischen und geistigen Integrität des Menschen, also das Recht beschließen, das der inneren und äußeren Sicherheit dient.3  

Eine von oben die Menschen beherrschende Regierung kann es in diesem sozialen Organismus nicht mehr geben. Der Begriff „Regierung“, der von lat. rex, regis = König abgeleitet ist, verliert überhaupt seine Bedeutung. Es werden nur wenige Ministerien wie das Justiz-, Innen-, Verteidigungsministerien übrigbleiben, die allein (lat. ministrare = dienen) ausführende, dienende, aber keine herrschenden Funktionen haben.
Nach außen wird  der Staat nur Angelegenheiten des Rechtslebens im Verkehr mit dem Ausland vertreten. Die Organisationen des Geistes- und des Wirtschaftslebens werden für ihren Bereich je eigene Außenbeziehungen unterhalten.

Höchste Dringlichkeit

Die Einführung der Dreigliederung des sozialen Organismus ist von höchster Dringlichkeit. Die Herrschaft der Regierung und ihrer Gefolgsleute im Parlament bildet nicht nur institutionell ein gewaltiges Hindernis für die Entfaltung der freien Individualität, selbst wenn es sich um Menschen guten Willens handelte. Dieses Machtinstrument bietet auch Unfähigen und Böswilligen die Möglichkeit, gezielt gegen die Interessen des gutgläubigen Volkes zu arbeiten. Das Parteiensystem, das sich den Staat zur Beute gemacht hat, ist ein Reservoir, aus dem vielfach die Schlechtesten rasch an die Macht kommen können, was manchen aufmerksamen Beobachter zur Erkenntnis geführt hat, dass wir im Grunde schon in einer Herrschaft der Schlechtesten, Unqualifiziertesten und Skrupellosesten, in einer Kakistokratie leben.

Diese Sorte von Herrschern ist international in überstaatlichen Organisationen wie EU, UN, WHO, NATO, WEF, IWF etc. und in Geheimgesellschaften 4 untereinander vernetzt. Pandemien z.B. oder Kriege werden in solchen globalen Zirkeln gezielt vorbereitet und national von Gefolgsleuten und Vasallen durchgeführt, wie wir erlebt haben.5
Dies deutet die ungeheure Dimension an, die mit der Herrschaft Weniger als Regierungen verbunden ist. Und wir erleben den international inszenierten Ukraine-Krieg, den barbarischen Vernichtungs-Krieg der israelischen Regierung in Gaza und die neue Kriegstreiberei auch des deutschen Bundeskanzlers mit seinem Hofstaat, der mit Lügen 6 und mit Hilfe der verlogenen Medien-Huren die Bevölkerung wieder kriegstüchtig machen will. Es ist der finstere Wahnsinn!

Alle Menschen sind aufgerufen, sich aufklärend für die Einführung der sozialen Dreigliederung als wahres demokratisches System für freie, selbstbestimmte Bürger einzusetzen und dieser menschheitsfeindlichen Herrschaft der Regierung auf friedlichem Wege ein Ende zu setzen – bevor es wieder mal zu spät ist.

—————————

1a  https://fassadenkratzer.de/2025/03/27/das-ausschalten-des-souverans-durch-das-instrument-des-parteiensystems/
1b  https://fassadenkratzer.de/2025/06/04/ein-volk-ohne-volksabstimmungen-ist-nicht-der-souveran/
1   https://fassadenkratzer.de/2025/05/09/verhohnt-enteignet-kontrolliert-die-verachtung-der-burger/#more-17111
2   Rudolf Steiner: Gesammelte Aufsätze GA 31, S. 255 f.
3   Vgl. näher z.B.:
–  https://fassadenkratzer.de/2025/04/10/das-dramatische-verhangnis-des-noch-immer-etablierten-obrigkeitsstaates/
–  Der vormundschaftliche Staat – Von der Notwendigkeit, seine Allmacht zu brechen
–  Zur dringenden Entmachtung des Systems der umfassenden Herrschaft Weniger
Nur der Souverän selbst könnte Krieg beschließen  niemand sonst!
4  – https://fassadenkratzer.de/2016/08/29/die-geheime-macht-elite-hinter-dem-anglo-  amerikanischen-imperialismus/
–  Die anglo-amerikanische Lenkung der Welt durch Elitenzirkel – Die Entstehung von Chatham House und Council on Foreign Relations
5   – Die Pandemie, die zuvor von den Eliten geprobt wurde
Die globale Planung, eine Corona-Grippe zur Pandemie aufzublasen
6   In Wahrheit führt die Ukraine einen Angriffs-Krieg gegen Russland

Avatar von Unbekannt

Autor: hwludwig

herwilud@gmx.de